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ThemaLGB Suchplattform Beitrag
AutorKarl8 G.8, Meerbusch / 292062
Datum09.06.2007 08:53      MSG-Nr: [ 292062 ]10736 x gelesen

Wäre ich Verkäufer, so würde ich dann einen Artikel immer in der Suchplattform UND in E-bay plazieren. Den Artikel in der Suchplattform brauche ich ja nicht verbindlich anzubieten ...! Und den in E-Bay kann ich ja über einen Strohmann selbst steigern um ihn dann zum höheren Preis dem ernsthaften Interessenten in der Suchplattform zu verhökern ...!

Letztendlich würde ich auf E-Bay beim Angebot und in der Suche nie verzichten - warum also nicht direkt in E-Bay ...?

Gegen E-bay kommt man nicht an - warum auch - es soll doch der "faire" Marktpreis regieren - und das ist der, den Angebot und Nachfrage bilden.

Habe ich so in meinem Studium gelernt.

Grüsse



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