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Themazu verkaufen Beitrag
AutorMagn8us 8M., Lontzen / 274868
Datum05.10.2005 10:34      MSG-Nr: [ 274868 ]4357 x gelesen

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Beim Privatverkauf gilt die geseztliche Gewährleistung doch, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen wird. Zumindest steht es in der FAQ so:



Geschrieben von http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?



Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(


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