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Thema | zu verkaufen | Beitrag | ||
Autor | Magn8us 8M., Lontzen / | 274867 | ||
Datum | 05.10.2005 10:30 MSG-Nr: [ 274867 ] | 4374 x gelesen | ||
Bei Privatverkäufen gibt es halt keine Garantien oder Gewährleistungen. Aber das normale Strafrecht wegen Betrug etc. gilt natürlich immer noch. Es gibt leider bei Ebay wohl eine Menge Händler, die versuchen, Waren als Privatverkauf loszuschlagen um sich so aus der Haftung zu bringen. Allerdings ist es nicht auschlaggebend ob jemand schreibt er mache einen Privatverkauf. Wenn jemand z.B. hingeht und hundert Loks verkauft wird man ihn sicherlich als Gewerbetreibenden einstufen. Bei Wiki ist das alles noch mal sehr ausführlich erklärt. Unter dem Artikel sind noch zwei nette Links. Wikipedia Gewährleistung | ||||
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