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Thema | zu verkaufen | Beitrag | ||
Autor | Stef8an 8K., Hannover / | 274859 | ||
Datum | 04.10.2005 23:10 MSG-Nr: [ 274859 ] | 4489 x gelesen | ||
Hallo Peter, im wesentlichen und knapp (das Ausführliche überlasse ich den Anwälten): Gewerbliche Käufer müssen auch bei Gebrauchtwaren Garantie geben und Haften bei Mängeln. Beim Fernabsatz (vulgo Internetverkauf) greift auch das 14-tägige Rückgaberecht. Privatkäufer können dieses alles ausschließen (und sollten dies auch klar formuliert tun). Auch Privatkäufer haftet jedoch bei Täuschung usw.. Wesentliche Eigenschaften sollte sich der Käufer daher nachweisbar bestätigen lassen. Im Netz gibt es jede Menge Infos dazu, speziell im Zusammenhang mit ebay. Dies gilt auch für Verkäufe allgemein. Achtung, dies ist kein juristischer Rat. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit obiger Aussagen. Stefan | ||||
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