Rubrik | Rollmaterial - Loks | zurück | ||
Thema | Harz-QUER-Bahn | 88 Beiträge | ||
Autor | Rainer Eichhorn, Pulheim / | 42549 | ||
Datum | 20.12.2004 02:18 MSG-Nr: [ 42549 ] | 64608 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, sicher bleibt ein Knickrahmen ein Knickrahmen. Aber ob nun mit oder ohne Knickrahmen bleibt doch die Länge einer maßstäblichen 99 72nn gleich, daran ändert auch eine evtl. andere Konstruktion des Rahmens absolut nichts. Der Aufbau der Lokomotive erscheint in den "leicht ausgerundeten rechten Winkeln" (R1) halt deplaziert egal wie sich die einzelnen Radsätze an den auf sie ausgeübten Zwang anpassen. Reinhard Ott beschreibt in der LGB Depesche #106 den Bau eines verkürzten Fünfkupplers (99 222) ohne Knickrahmen. Er gibt auch die dazu nötige Seitenverschiebbarkeit der Achsen an (2. und 4. Kuppelachse festgelegt). Selbst wenn er den Spurkranz der 3. Kuppelachse entfernt hätte (wie beim Vorbild) um einige zehntel an Seitenverschub zu sparen damit der Rahmen etwas breiter hätte ausfallen können, würde das weder die Länge der Lokomotive noch den Gleisradius von R1 ändern. Das Erscheinungsbild bliebe also unverändert besch...en. Vorteil wäre allerdings, daß durch die Gestängegeometrie eine Rückstellkraft auf die Lokmittellinie erfolgen würde (Knickgestänge ist ja bei reiner Seitenverschiebung der Achsen nicht zwangsläufig notwendig). Schönen Wochenstart wünscht Rainer | ||||
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