Rubrik | Anlagenbau (aussen) | zurück | ||
Thema | Tunnellänge / Bergung | 16 Beiträge | ||
Autor | Brun8o S8., Schortens / | 275194 | ||
Datum | 26.10.2005 12:57 MSG-Nr: [ 275194 ] | 6225 x gelesen | ||
Hallo Peter, auf meiner Anlage ist nur ein relativ kleiner Tunnel, deswegen werde ich Deine Fragen nur indirekt beantworten können. Mir fällt dazu folgendes ein: Abhängig von der Zugänglichkeit der Tunneleingänge/-ausgänge wirst Du Deine Armlänge oder die "Besen-" bzw. Stocklänge für eine unmittelbare Bergung ansetzen können. Dies kann aber nur für Durchfahrtsgleise gelten (ist bei mir der Fall, d.h. eingleisige Länge ca. 150 cm.) Einen indirekten Zugang mit größerer Länge wirst Du wahrscheinlich nur über bauliche Maßnahmen erreichen, z.B. eine Konstruktion, bei dem Beton-Gehwegplatten auf Stützen gelegt werden. Diese kannst Du bei Bedarf abnehmen, um an den Zug zu gelangen. Eine seitliche Zugänglichkeit ist i.d.R. schwieriger, weil es erstens sichtbar wäre und zweitens bei der Breite (des Schattenbahnhofes) auch nur die Arm-/Besenlänge zuließe. Schöne Grüße aus dem Norden Bruno | ||||
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