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Themazu verkaufen Beitrag
AutorPete8r D8., Dotzigen / 274857
Datum04.10.2005 20:27      MSG-Nr: [ 274857 ]4554 x gelesen

Geschrieben von Dörk Borrmann Wie das so mit privatverkauf ist, denke ich ist hinlänglich bekannt.





Tut mir leid, aber ich kann mir nicht vorstellen, was denn beim privaten Internetverkauf anders ist als beim Internetverkauf eines Händlers - ich dachte nur Auktionen unterliegen grundsätzlich einer anderen Regelung von wegen Gewährleistung etc.? Bitte nicht als Witz oder Provokation verstehen - ich kenne den Unterschied tatsächlich nicht.

In der Schweiz machen wir meines Wissens keine Unterscheidung ob der Kaufvertrag zwischen natürlichen Personen oder zwischen natürlichen und juristischen Personen oder zwischen zwei juristischen Personen zustande kommt. Lediglich der Kanal (Katalog, Theke, Internet, Türverkauf, etc.) wird unterschieden und bei einigen Verkaufskanälen besteht ein gewisses Rücktrittsrecht. Klar die Schweiz ist nicht die Welt:-))



Gerade mit der Wiederbelebung des Gartenbahnmarkts wäre eine kurze Diskussion und Klärung der Sachlage vielleicht ganz interessant.



Wer weiss Bescheid!



Grüsse Peter


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