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ThemaPresserechtliches22 Beiträge
AutorHJ Mueller, z.Z Dietikon, ZH Schweiz / 41142
Datum23.10.2004 09:21      MSG-Nr: [ 41142 ]14537 x gelesen

Also wenn man beim Anwalt schon Auskunft einzieht, dürfte es auf der Hand liegen gleich mal zu fragen ob der Forumsbetreiber das Recht hat irgend einen Teilnehmer zu sperren. So analog dem Platzverweis, des rüppligen Spielers welcher gegen die Regeln verstösst, durch den Schiedsrichter.



Ansonsten kann natürlich der Admin auch die IP Adresse sperren oder einfach Beiträge des Betreffenden löschen.



Wenn nun aber ein Teilnehmer des öftern die Floskel "Das verstehe ich nicht" gebraucht, könnten eventuell mildernde Umstände vorliegen und das nötige Verständis (kommt von Verstand) ist nicht vorhanden. Ob das nun bedauerlich oder peinlich ist sei dahin gestellt.



HJ


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