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Forumbeitrag:
Thema: Pikolokomotiven und Ihre Achsen!!!
Autor: Andr8eas8 G.8
Datum: 18.12.2010 16:10

Nachtrag, falls nicht bekannt (aus den Piko Geschäftsbedingungen)

Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz.

Das ist doch rechtlich eindeutig, bei Mängeln innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb hat man als Käufer klar definierte Rechte. Wenn Gartenbahner diese nicht wahrnehmen wollen......

Gruß,

Andreas





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