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Forumbeitrag:
Thema: sehnsucht
Autor: Jürg8en 8M.
Datum: 25.06.2008 14:20

hallo,

Geschrieben von Hans-Jürgen vierekaMein Beitrag wird gesperrt, weil EIN Satz etwas über den beruflichen Werdegang des damaigen Beschwerdeführers aussagt

Falsche Behauptungen über berufliche Werdegänge von anderen Personen in der Öffentlichkeit sind nicht \"lustig\". So was erfüllt den Tatbestand der Verleumdung und kann rechtliche Folgen haben.

Du kannst jederzeit (noch) Beiträge schreiben in denen keine solche Verleumdungen drin vorkommen.



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