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Forumbeitrag:
Thema: Blue..ebay
Autor: Chri8sti8an 8U.
Datum: 11.08.2007 19:22

Hallo Knut!

Ich schreibe keinen Unfog. Wenn die Mehrwertsteuer niedriger ist, dann kann der Händler die Differenz behalten. Wenn die Ware ausgeführt wird, dann gilt die Mehrwertsteuer von dem Bestimmungsland. Oder irre ich mich? Ich war immer der meinung, daß wenn eine Ware aus der EU rausgeht, daß dann die Mehrwertsteuer nicht zu entrichten ist. Aber mir fällt gerade ein, daß du Recht haben könntest, da ich vergessen habe, daß der Empfänger die Mehrwertsteuer vom Zoll (glaube ich) zurückfordern kann. Der Händler muß glaube ich immer 19% anschreiben. Es war wohl ein Gedankenfehler von mir. Kennt sich jemand mit diesem Zeugs aus? Bitte belehrt mich.

Vielen Dank!





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