Thema: Ich habe FERTIG ...
Autor: Magn8us 8M. Datum: 04.06.2007 19:34
Das Problem mit solchen Dingen ist immer die Nachprüfbarkeit. Das kann sowohl für den Schreiberling als auch für den Seitenbetreiber ganz böse enden. Denn letztlich muß der Seitenbetreiber prüfen, ob das Statement rechtlich unbedenklich ist. Gerade mit solchen Bewertungsseiten gibt es da öfter Ärger (z.B. Urlaubsbewertungen etc.). Da kann schnell eine Abmahnung im vier bis fünfstelligen Bereich eintrudeln. Insofern, ist das alles nicht ohne.
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