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Forumbeitrag:
Thema: Ich habe FERTIG ...
Autor: Igor8 P.8
Datum: 03.06.2007 13:34

Moin,

die Antwort
\"Quittungen muss ich mir als Privatperson nur aufheben, um die gekaufte Ware zu deklarieren und den Kaufzeitpunkt nachzuweisen. Sie dient dann ausschliesslich dazu, um gegenüber dem Verkäufer (Händler) den Nachweis anzutreten, das innerhalb des Garantiezeitraumes ein Mangel auftrat.\"
bringt mich wirklich ins Grübeln. Warum brauche ich eine Quittung zum Nachweis eines Mangels?
Müßte es nicht heißen: ...zum Nachweis, daß der reklamierte Mangel innerhalb der gesetztlichen Gewährleistungsfrist eingetreten ist...?

fragt sich Igor





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