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Forumbeitrag:
Thema: Anfrage bei LGB
Autor: gerd8 b.8
Datum: 27.02.2007 19:59

Hallo,

könnte es evtl. nicht ganz einfach folgender Maßen sein :

Solange H.Schöntag den \'Kaufpreis\' noch nicht gezahlt hat, geht auch keine Ware raus.

Denn alles Inventar könnte bis dahin doch rein rechtlich noch dem \'Insolvenz-Verwalter\' gehören.

Erst wenn das Geld, zu einem bestimmten Termin, eingegangen ist, gehört der Laden (LGB) Herrn Schöntag und er kann dann erst die Waren auf seine Rechnung verkaufen.

Also erst wenn der Kollege gezahlt hat gibt es wahrscheinlich auch wieder Material - einfach oder ?

.. einen schönen Tag noch !



.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl



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