Thema: Altersbestimmung LGB 22801
Autor: Oliv8er 8B. Datum: 28.09.2006 22:47
Na ja, das wird bei eBay gerne gemacht. Rechtlich einwandfrei ist es aber überhaupt nicht.
Außerdem tendiert das schon zur Arglist, wenn ich mit meiner Befürchtung von mind. 12 Jahren "richtig" liege.
Das macht man nicht!
Oder?
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