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Thema: Bachmann Schienen LKW
Autor: Joch8en 8G.
Datum: 28.05.2006 19:44

Moin,



die Beschreibung einer Bestellung in den USA ist soweit nicht schlecht. Leider sind aber ein paar Fehler drin. Bei der Zollabfertigung steht, dass beim Wechselkurs der Umtauschkurs am Tag der Zollerhebung maßgeblich ist. Das ist falsch. Es gilt immer der amtliche Wechselkurs am vorletzten Mittwoch das Vormonats.

Des weiteren steht darin, dass es im Ermessen des Zollbeamten liegt, die Versandkosten nicht mitzuberücksichtigen wenn es sich um eine nichtkommerzielle Sendung handelt. Das ist formell zwar richtig, aber bei einer Sendung mit gekauften Waren handelt es sich immer um eine kommerzielle Sendung. Auf die gesamten Versandkosten ist deshalb ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Nichtkommerziell ist eine Sendung nur dann wenn es sich um eine kostenlose Lieferung handelt, also z.B. ein Geschenk.



Grüße

Jochen



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