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Forumbeitrag:
Thema: Die schönen Metallachsen
Autor: uwe 8e.
Datum: 30.01.2006 22:41

Hm ich bin in der autobranche aber ich denk das recht is gleich

also ich seh es so : wenn du die Räder innerhalb von einem Jahr gekauft hast : Garantie - also Händler anschreiben und umtauschen (gilt eigentlich auch für Porto ) da es eine Wandelung ist - im 2 jahr wäre es gewährleistung - heißt du mußt als kunde dem Händler nachweisen , das der Mangel zum zeitpunkt des kaufs schon vorhanden war - dürfte in deinem fall nicht schwer fallen - schwere wäre es zB wenn es um einzelne Funktionen eines Artikels ( zB Lok ) ginge .

sollte das ein rechtsverdreher :-)) lesen bin ich offen für Richtigstellungen wäre bestimmt auch für andere interessant .

Zur Praxis - ich würde wenn dein Händler " gestorben " ist - mir einen anderen suchen und den Umtausch dort probieren .

Übrigens hab ich mit rd hobby diesbezüglcih sehr gute erfahrungen - in sachen Kundenfreundlichkeit - sollte auch mal gesagt werden .



Euer Spaßbahner uwe



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