Diskussionsbeitrag weiterempfehlen

Hinweis: aus Sicherheitsgründen wird diese Empfehlungsmail zusammen mit Ihrer IP-Adresse befristet gespeichert
Forumbeitrag:
Thema: zu verkaufen
Autor: Jürg8en 8M.
Datum: 05.10.2005 14:15

Interessantes Thema -



Was ich gerne wissen möchte, steht nirgends so weit ich gelesen habe, wie weit diese Gewährleistung bei Privatkauf gilt wenn entweder der Käufer oder der Verkäufer außerhalb Deutschlands wohnt (und auch innerhalb oder außerhalb der EU).

Das passiert doch gerade bei Internet Auktionen relativ oft, aber weder auf der eastcomp Seite noch auf der ebay FAQ Seite wird dieser Fall besprochen.



Und so nebenbei -

Was ich auch stark finde ist das bei ebay FAQ geschrieben wurde daß ein deutsches Gericht bei einem Urteil ein deutsches Gesetz übersehen hat und dadurch ein falsches (?) Urteil gefällt wurde.



02. Muss ein gewerblicher Händler auf seine Händlereigenschaft hinweisen?



Ja. Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Januar 2003 eine wettbewerbsrechtliche Hinweispflicht zwar verneint, da der Verbraucher nicht irregeführt werde. Das Gericht hat jedoch übersehen, dass sich die Hinweispflicht aus dem Fernabsatzrecht ergibt (vgl. § 1 Abs. 1 BGB-InfoV). Für den privaten Versteigerer gelten diese Pflichten nicht. Zu den sonstigen vorvertraglichen Informationspflichten, die sich aus dem Fernabsatzrecht ergeben siehe hier.



Von Ihre Email-Adresse
An Email-Adresse des Empfängers
Mail auch an mich selbst schicken
Ihre Nachricht (optional)
Sicherheitsfrage: 4 + 6 = (Ergebnis eintragen)

Gartenbahn-Forum / © 1996-2016, www.jmayer.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt