Thema: zu verkaufen
Autor: Dörk8 B.8 Datum: 05.10.2005 08:18
Moin, die Runde,
da ich auch kein Jurist bin und auch kein Händler, habe ich das mehr oder weniger wie bei e-bay gedacht. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Die Lok kann natürlich bei irgendwelchen berechtigten Reklamation zurückgegeben werden.Trotzdem wäre es gut,wenn jemand klare verständliche juristische Information für den Privatverkauf geben kann.
D.Borrmann
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