Thema | Bluebuy News | 11 Beträge | |||
Rubrik | Allgemeine Themen | ||||
Autor | Wolf8gan8g L8., Mönchengladbach / Deutschland | 293557 | |||
Datum | 25.07.2007 10:49 | 5151 x gelesen | |||
Moin Moin, ich warte ja auch noch auf meine Wagen und habe daher eben noch mal mit einer freundlichen Dame bei Bluebuy telefoniert. ( die ich übrigens zum 2. Mal ohne Probleme erreicht habe ) Sie sagte mir, dass die LGB Artikel heute, spätestens morgen verschickt werden. Scheinbar ist das Thema auch bei Bluebuy aktuell. Also können sich vielleicht ja einige Herren hier mal wieder beruhigen und noch 2-3 Tage abwarten. Beste Grüße Wolfgang | |||||
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Autor | Clau8s P8., Düsseldorf / | 293558 | |||
Datum | 25.07.2007 11:18 | 4339 x gelesen | |||
Hallo, was ist an den eBay-AGB eigentlich so schwer zu verstehen? Wer als Verkäufer Waren auf dem eBay-Marktplatz anbietet, muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.[eBay-AGB] Wer trotzdem Waren verkauft, die er nicht hat, der handelt im besten Fall grob pflichtwidrig, im ungünstigsten Fall mit betrügerischer Absicht. | |||||
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Autor | Othm8ar 8O., Petronell-Carnuntum / Niederösterreich | 293560 | |||
Datum | 25.07.2007 11:26 | 4337 x gelesen | |||
Hallo Wolfgang, Aussage von Paypal: Das Risiko des Verlusts steigt nicht proportional zur Lieferzeit, sondern wird ab dem 10 Tag 5x höher und erreicht ab 45 Tagen die 70%ige Verlustmöglichkeit!! Also vorsichtig sein! Wenn einer trotz eindeutigen AGB's was nicht liefern kann und er ist Powerseller, dann liegt die Vermutung nahe, dass er mit neuen Auktionen die alten finanziell befriedigt. Dies muss noch kein Betrug sein, spricht aber eindeutig gegen die AGB's. Gruss Othmar | |||||
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Autor | Hein8z F8., Solingen / NRW | 293562 | |||
Datum | 25.07.2007 12:42 | 4405 x gelesen | |||
Hey, ich selbst bringe bei ebay-Angeboten immer eine gesunde Skepsis an. Sieht man im Augenblick einmal von LGB-Produkten o.ä. ab,, da hier derzeit ein Engpass besteht: Neuware MIT Garantie ist bei meinem Fachhändler ca. 10% billiger, für 10 oder 20% weniger kaufe ich keine Gebrauchtware vom grossen Unbekannten. Zum aktuellen Fall: die AGB schreiben Verfügbarkeit der Ware vor. Wer überprüft's? Lt. AGB ist es auch verboten, auf einen selbst eingestellten Artikel zu bieten. Auch nicht mit anderem Namen. Trotzdem ist's gängige Praxis (gab da sogar mal 'ne Umfrage in einer Computerzeitschrift). Überprüfung durch ebay? Denkste. Die Liste der Negativpunkte lässt sich garantiert noch fortführen. Wer bei ebay angezeigt wird und heute rausfliegt, ist morgen unter einem anderen pseudo wieder drin. Haftung für Betrug durch ebay??? Ist dorch nur ein Gelddruckautomat für die Macher, an die eh keiner rankommt oder kennt jemand Namen und Adressen? Ich bin kein Jurist und schreibe hier aus dem Bauch heraus: wenn ich AGB aufstelle, bin ich nach meinem Verständnis auch dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass sie eingehalten werden. Als Vergleich: Bauen wir hier im Forum Bockmist und der webmaster kann nicht nachweisen, dass er es nicht verhindern konnte, hängt er mit in der Schlinge. Gelten für den www-online-Markt andere Gesetze? Gruss Heinz | |||||
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Autor | Patr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid | 293563 | |||
Datum | 25.07.2007 12:54 | 4278 x gelesen | |||
Hallo, voll deiner Meinung, wo sollen denn all die Wunder herkommen, z.T. lügen sich die Leute in die eigene Tasche, oer machen bei e-Bay mit weils halt Spass macht, und für viele Teil de Hobbys geworden ist. Auch wundert mich die Eile die hier alle haben mit dem Epfang der Ware, ich reklamier frühestens nach sechs Wochen (wg. Käuferschutz), und bisher ist ausser einmal noch nichts passiert (950 gekaufte Artikel in sieben Jahren), ich würd mal sagen "Keep quiet and wait", es ist ja ein Hobby und keine Weiterverkauf an den Nächsten (oder vielleicht eben doch?) patrick | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 293564 | |||
Datum | 25.07.2007 13:27 | 4412 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Heinz Franzbonenkamp Als Vergleich: Bauen wir hier im Forum Bockmist und der webmaster kann nicht nachweisen, dass er es nicht verhindern konnte, hängt er mit in der Schlinge. Gelten für den www-online-Markt andere Gesetze? Selbstverständlich kommen da völlig unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. In Foren vorwiegend das Presserecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit, ggfs. noch das Wettbewerbsrecht. Beim Online-Handel gelten die gleichen Regeln wie beim Einkauf bei Tante Emma an der Ecke. Die durchzusetzen geht allerdings fast nur per Zivilklage. Da kann man dann ausprobieren, was die eigene Rechtsschutzversicherung in der Praxis taugt. Oder halt, je nach Streitwert, ein paar hundert oder tausend Euros vorlegen. Da kann es dann passieren, dass man in allen Punkten Recht bekommt, aber mangels vorhandener Masse sich den Rechtstitel an die Wand nageln kann. Man eventuell aber auch vom Gericht bestätigt bekommen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und am eventuellen Schaden selbst schuld zu sein. "Dummheit sei zwar nicht strafbar, aber auch nicht unbedingt ein schützenswertes Gut". (Habe ich selbst mal aus einem Richtermund vernommen) "Tante Emma" dagegen, kann relativ leicht jedes Forum lahmlegen oder behindern, falls sie sich dort durch unbestätigte Gerüchte oder üble Nachrede diffamiert fühlt und eine Geschäftsschädigung befürchtet. Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | Patr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid | 293567 | |||
Datum | 25.07.2007 15:24 | 4315 x gelesen | |||
Otter Man eventuell aber auch vom Gericht bestätigt bekommen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und am eventuellen Schaden selbst schuld zu sein. "Dummheit sei zwar nicht strafbar, aber auch nicht unbedingt ein schützenswertes Gut". (Habe ich selbst mal aus einem Richtermund vernommen) voll ins Schwarze getroffen, es wird doch Zeit, dass ein erwachsener Mensch auch als solcher handelt, wer grob fahrlässig auf Dinge bietet ohne diese gesehen zu haben, wo noch dazu ein klarer Verdacht besteht, und dieser noch dazu in diesem Forum öffentlich kund wird, da kann man nicht danach zu Gericht rennen um sich da für sein eigenen Unvermögen sein Recht geben zu lassen (in dem von Dir genannten Fall, dass auch noch auf Staatskosten). patrick | |||||
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Autor | Wolf8gan8g L8., Mönchengladbach / Deutschland | 293569 | |||
Datum | 25.07.2007 17:05 | 4232 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Patrick--- voll ins Schwarze getroffen, wer grob fahrlässig auf Dinge bietet ohne diese gesehen zu haben, wo noch dazu ein klarer Verdacht besteht, und dieser noch dazu in diesem Forum öffentlich kund wird, da kann man nicht danach zu Gericht rennen um sich da für sein eigenen Unvermögen sein Recht geben zu lassen. Hoppala Hoppala...was ist das denn für eine Einstellung ? Im Internethandel bietet / kauft man ja wohl immer Dinge die man nicht "real" gesehen hat. Oder hab ich was verpasst ? Was ist daran fahrlässig ?? Weiterhin kamen Warnungen zu diesem Händler erst .nachdem verschiedene Mitglieder hier ersteigert und bezahlt haben. Und einen klaren Verdacht sehe ich bis heute nicht Vorsichtig mit voreiligen Anschuldigungen! Auch wenn ich persönlich sein Verhalten nicht wirklich gut finde: Er handelt nach wie vor, er bekommt täglich zig positive Bewertungen, er ist für mich erreichbar und er hat seine Verzögerung erklärt und sich entschuldigt. | |||||
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Autor | Patr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid | 293570 | |||
Datum | 25.07.2007 17:50 | 4148 x gelesen | |||
Wolfgang, ich habe in mehreren Beiträgen deutslich gemacht, dass man ein bisschen Geduld walten lassen sollte. Aber gewarnt wurde vor diesem Anbieter, soweit ich mich erinnern kann auf Anfrage eines hiesigen Forumsteilnehmers. Für meinen teil gab ich schon damals den Tipp die Bewertungen vorsichtig zu analysieren. Beim Bieten bei E-bay ist doch ein klarer Unterschied, ob da jemand ein eigenenes Foto einstellt oder ein gescanntes Katalogbild, ausserdem habe ich für meinen Teil niemanden verdächtigt, sondern bin nur auf das dargestellte Thema eingegangen. Wenn jamand z.B. eine fabrikneue ALCO Coca Cola für 550 Euronen verkauft, obwohl die Lok beim Händler mal so um die 900-1000 Euros kostete, und zudem noch als Neuwareverkäufer mit dem besagten Bild aufkreuzt, und zudem noch hier einige der Mitglieder erklären weder den Verkäufer erreicht zu haben, noch die Ware erhalten zu haben, dann sagen wir mal besteht immerhin ein Anfangsverdacht, auch einige Bewertungen lassen u.U. darauf schliessen, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, die letzte positive Bewertung hat einer abgegeben der gerademal drei Sterne hatte, und ausserdem ist die Mehrheit der Ware vom Modelleisenbahnsektor soweit entfernt wie die Sonne von der Erde. Aber trotzdem unabhängig von diesem Verkäufer und dessen was hier angesprochen wird, ist doch wohl klar, dass einige Dinge nicht sein können (kontinuirliches Dumping, Überangebot von limitierter Ware, Angebot von Ware die extrem gesucht ist, in hohen Stückzahlen), da sollte man schon vorher mal abklären mit wem man es da zu tun hat. Und wenn man dennoch das vermeintliche Schnäppchen machen will, dann bitte das Risiko ebenso mit einkalkulieren. Ich hatte mal eine ASTER 99. Harz eingestellt, fast alle Interessenten haben sich vorher bei mir gemeldet, und sich sogar telephonisch in Verbindung gesetzt, in meinen Augen völlig ok. bevor ich ? 2.000 oder mehr auf die Reise schicke. Ich nehme aber auch an, dass der Verkäufer die Ware nachdem Wind im Forum auf den Tisch des Hauses legt und schlussendlich versendet. patrick | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 293573 | |||
Datum | 25.07.2007 18:24 | 4148 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Patrick grube in dem von Dir genannten Fall, dass auch noch auf Staatskosten). nöh, von "auf Staatskosten" habe ich kein Wort geschrieben. Deutsche Gerichte haben eine Gebührenordnung und verhängen bei Bedarf sogar Erzwingungshaft, um an ihr Honorar zu kommen. Die Unterbringung in Zellen wird m.W. nach allerdings dann vom Steuerzahler bezahlt. Zu Tarifen, zu denen unsereiner Vollpension im Luxushotel machen könnte. Was haben die Leute eigentlich vor Erfindung der Internetforen gemacht? Still vor sich hingelitten? Man könnte meinen, plötzlich gibt es überall Probleme, die man bisher sich nicht hätte träumen lassen. Analog zur "gefühlten Temperatur in Grad Celsius" gibt es jetzt den "gefühlten Beschiß". Oder wie? Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | Patr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid | 293574 | |||
Datum | 25.07.2007 18:32 | 4036 x gelesen | |||
Otter, schade dass man dies alles am Internet besprechen muss, eine Gesprächsrunde währ da sicher lustiger, denn vieles was man schreibt, kommt nicht so gut rüber wie wenn mans erzählt oder darstellt. Patrick | |||||
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